Laut der “Google Omnichannel Future Study” kaufen junge Kunden vor allem kanalübergreifend ein und nutzen sowohl Online- als auch Offline-Berührungspunkte.
Die Entscheidung, wo man kauft oder sich inspirieren lasse, würde je nach dem Bedarf in einer aktuellen Situation sowie individuell variieren.
Wichtiger sei es somit, dass auf allen Kanälen Produkte oder Angebote einfach zu finden sind und schnell gekauft werden können.
Was bedeutet dies für Onlineshops?
Daten werden immer wichtiger in einer komplexen Shoppingwelt. Als Händler mit integriertem Onlineshop sollte man somit genauer hinschauen. So kann es zum Beispiel sein, dass ein Ladengeschäft, was für sich einzeln betrachtet schlechte Zahlen liefert, in Wirklichkeit der Startpunkt für zahlungskräftige Kund:innen ist, die später online einkaufen. Beachtet man solche Informationen nicht, kann dies mittelfristig zu Umsatzrückgängen führen.
Das Artikelbild wurde mit der KI midjourney generiert. Du kannst dieses somit einfach verwenden, wenn es dir gefällt. Ob du uns dabei als Quelle angeben möchtest, ist dir überlassen. 🙂
Wenn SEO zu lange dauern könnte und SEA auch nicht den gewünschten raschen Erfolg bringt, fragen viele Kund:innen, was sie noch tun können. Eine mögliche Antwort ist dann E-Mail-Marketing. Damit dies aber das angestrebte Ziel erreicht, braucht es vor allem eins: Empfänger:innen. Wie du am besten Newsletter-Abonnent:innen gewinnen kannst, worauf dabei zu achten ist und wie sich eine Bindung herstellen lässt? Lies hier weiter! Weiterlesen …
Klarna und OpenAI haben ein Klarna-Plugin für den KI-Bot ChatGPT entwickelt, wie hier zu lesen ist.
Das Plugin greift auf Klarnas Such- und Vergleichstool zu und bietet individuelle Einkaufsempfehlungen im Gesprächsstil.
Die KI bietet eine kuratierte Auswahl möglicher Produkte, welche sich dann direkt über Klarna kaufen lassen. Das Such- und Vergleichstool von Klarna hilft dabei, den günstigsten Händler zu finden.
Onlinehändler sollten sich das Ganze mal genauer ansehen, da dies auch für den eigenen Onlineshop denkbar ist. Denn ich gehe davon aus, dass sich durch KI die Art, wie in einem Shop gesucht wird, ändern wird.
Die Untersuchung von Emarsys zeigt, dass Männer und Frauen sich bei der Informationssuche und in ihrem Einkaufsverhalten unterscheiden, wie hier zu lesen ist.
Frauen holen sich Inspirationen besonders gern in Onlineshops (58%), auf Instagram (43%) und vor Ort im Geschäft (38%).
Männer hingegen über WhatsApp (41%), Onlineshops (37%) und Instagram (35%).
Für Einzelhändler und Onlinehändler sind diese Erkenntnisse wichtig, um klarere Kundenprofile zu erstellen und beide Geschlechter jeweils im richtigen Moment mit relevanten Inhalten auf dem bevorzugten Kanal ansprechen zu können.
Die von Sheego angebotene “Passt-mir-Garantie” war ein voller Erfolg, wie hier zu lesen ist.
Kunden konnten bisher ausgewählte Textilien aus dem Fashion-Sortiment zurücksenden und in eine andere Größe umtauschen lassen, wenn sie zunehmen oder an Gewicht verlieren.
Die Nachfrage ist um 22 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gestiegen bei allen Textilien, die vom neuen Serviceversprechen abgedeckt werden.
Das Angebot an Textilien wird nun erweitert, die Kunden ein Jahr lang bei Sheego kostenlos in eine andere Größe tauschen lassen können. Der Service ist nur bei ausgewählten Textilien verfügbar.
Onlinehändler, welche Fashion verkaufen, sollten sich diese Erfolgsstory genauer ansehen. Vielleicht ist dies ein Ansatz, mit dem man zukünftig mehr Umsatz generieren könnte.
Meta hat beschlossen, keine NFTs mehr zu verkaufen, wie hier zu lesen ist.
Stattdessen konzentriert sich das Unternehmen auf andere Dinge, um Content-Creatorinnen und -Creators zu unterstützen.
Der NFT-Handel reiht sich neben der eigenen Kryptowährung Diem und dem Krypto-Wallet Novi in die Ahnengalerie Metas verflossener Metaverse-Projekte ein.
Das Ende des NFT-Handels ist jedoch nur “für den Moment”. Das Unternehmen hält sich grundsätzlich also offen, eines Tages wieder am NFT-Handel teilzunehmen.
War das Thema im letzten Jahr noch der absolute Hype, so scheint es in diesem Jahr nicht mehr relevant zu sein. Onlinehändler können sich somit erstmal auf andere fokussieren.
Du betreibst deinen eigenen Online-Shop und fragst dich, wie du diesen weiter voranbringst? Egal, ob du zum Beispiel mehr Traffic generieren oder den Umsatz steigern möchtest, eine ausgeklügelte Content-Strategie kann dir dabei helfen. Wir erklären dir, was sich dahinter verbirgt und wie du sie konzipierst. Lies hier weiter! Weiterlesen …
Das OLG Köln hat entschieden, dass eine 1-Stern-Bewertung bei Google durch einen Mitbewerber, mit dem keine Geschäfts- oder Rechtsbeziehung bestanden habe, rechtswidrig sei, wie hier zu lesen ist.
Der bloße Kontakt reiche gerade nicht aus. Eine Bewertung mit einem von fünf möglichen Sternen sei ein herabsetzendes Werturteil i.S.d. § 4 Abs. 1 UWG.
Entgegen der Auffassung der Vorinstanz sei eine konkrete Kunden- oder Rechtsbeziehung zwischen den Parteien erforderlich gewesen. Nur dann könne die Bewertung vom angesprochenen Verkehr eingeordnet werden und einen Wert bei der Meinungsbildung erlangen.
Eine pauschale Herabsetzung, die mangels Mitteilung der konkreten Umstände, auf die sich die herabsetzende Äußerung bezieht, diesen sachlichen Bezug nicht erkennen lässt, erschöpft sich in der Herabsetzung und ist daher unzulässige unternehmerische Schmähkritik.
Onlinehändler, die mit solchen Problemen zu kämpfen haben, könnte das Urteil somit dabei helfen, die eigene Bewertung zu verbessern.
Das Kammergericht Berlin hat in einem Fall entschieden, dass eine Einwilligung für den wöchentlichen Versand eines Newsletters nicht gleichbedeutend damit ist, dass auch mehrere Werbe-Mails in der Woche verschickt werden dürfen, wie hier und hier zu lesen ist:
Die wichtigsten Punkte sind:
– Werbe-E-Mails dürfen nur versendet werden, wenn eine konkrete Einwilligung vorliegt, ansonsten gelten sie als unzumutbare Belästigung.
– Eine Einwilligung in den wöchentlichen Newsletter-Versand bezieht sich nicht auf häufigere Mails in der Woche.
– Für jeden Versand in höherer Frequenz als einmal pro Woche muss eine separate Einwilligung eingeholt werden.
Was bedeutet dies? Onlinehändler sollten darauf achten, keine Frequenz der Newsletter anzugeben. Denn gerade zu Saisonzeiten, wie zum Beispiel Weihnachten, empfiehlt sich eine höhere Frequenz. Gleichzeitig sollten Onlinehändler aber auch auf ihre Opt-out und Öffnungsrate Rate achten. Steigt die Opt-out Rate oder sinkt die Öffnungsrate signifikant, kann dies ein Hinweis sein, dass die Menge an Newslettern zu viel sind.
Wichtig: Diese News ist keine Rechtsberatung und wir bieten keine Rechtsberatung an. Bei Rückfragen frage bitte deinen Anwalt:in deines Vertrauens.
Die wichtigsten Punkte aus dem Beitrag sind dabei Folgende:
1. Schneller Versand auch bei Herausforderungen: Fehlerhafte Adressen können mit smarten Systemen erkannt und vom Kunden angepasst werden.
2. Proaktive Kommunikation entlang des Versandprozesses: Käufer sollten über jeden Schritt ihrer Bestellung auf dem Laufenden gehalten werden, um Planungssicherheit zu schaffen und Retouren zu reduzieren.
3. Informationen und Inspirationen jederzeit und On Demand: Shops können Tracking-E-Mails mit zusätzlichen Informationen und Inspirationen anreichern um Kunden gesamten Prozess besser abzuholen.
4. Reibungslose Abwicklung von Retouren: Über ein integriertes Retourenportal können Käufer ihre Retouren einfach selbst aufgeben und dabei auch einen Umtausch vornehmen. Der Erstattungsprozess kann mit Automatisierung beschleunigt werden.
Mein Hinweis: Auch wir sehen, dass gute Conversionrates mit davon abhängen, wie die Prozesse von Onlinehändlern nach dem Kauf funktionieren. Desto transparenter und informativer der Lieferprozess ist, desto wahrscheinlicher ist den Kunden auch langfristig zu gewinnen und eine positive Bewertung zu erhalten. In diesem Abschnitt des Kaufes gilt: „Eine Mail mehr ist besser als eine zu wenig“.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einem Urteil (Az. 4 HK O 655/21) bestätigt, dass Onlinehändler bestimmte Regeln beachten müssen, wenn sie Werbung per E-Mail an Bestandskunden schicken wollen. Dies hat die Webseite onlinehaendler-news.de vor einer Weile berichtet, wie hier zu lesen ist.
Zum Beispiel müssen die Kunden ihre E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit einem Kauf angegeben haben und der Onlinehändler darf nur ähnliche Produkte bewerben. Wenn diese Regeln nicht eingehalten werden, kann der Onlinehändler gegen das Gesetz verstoßen. Onlinehändler sollten daher ihr Angebot klar strukturieren, um eine rechtssichere Bestandskundenwerbung durchführen zu können und so mehr direkte Kontaktmöglichkeiten zu erhalten.
Für Onlinehändler mit klarem Sortiment ist das Urteil besonders relevant, da es zeigt, dass eine rechtssichere Bestandskundenwerbung möglich ist, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt werden. So können Onlinehändler ihren Shop darauf ausrichten, um mehr direkte Kontaktmöglichkeiten zu erhalten. Die wichtigsten Punkte für Onlinehändler sind:
– Der Kunde muss die E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit einem Kauf angegeben haben
– Der Onlinehändler darf nur ähnliche Waren bewerben
Hinweis: Onlinehändler mit klarem Sortiment empfehle ich deswegen, sich mit den genannten Voraussetzungen auseinandersetzen. Die Chance ist dann, eine größere Kontaktliste für den direkten Kontakt mit Kunden.
Wichtig: Diese News ist keine Rechtsberatung und wir bieten keine Rechtsberatung an. Bei Rückfragen frage bitte deinen Anwalt:in deines Vertrauens.
Die Webseite handelskraft.de hat sich mal die, ihrer Meinung nach, wichtigsten Social Media Trends für 2023 angesehen.
Diese sind TikTok, BeReal und LinkedIn. Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte.
– TikTok: Plant mindestens 7 neue Features für 2022
– TikTok: Plant Einstieg ins Lager- und Logistikgeschäft
– BeReal: Neue Social-Media-App mit Fokus auf Echtheit und ungefiltertem Inhalt
– BeReal: Unternehmen können (noch) keine Werbung schalten
– LinkedIn: Algorithmus bevorzugt Beiträge ohne externe Links
– LinkedIn: Neue Funktion ermöglicht das Hinzufügen von Link-Buttons zu Bildern
Mein Hinweis: Für Onlinehändler im Endkundenbereich wird vor allem TikTok interessant sein. Onlinehändler im B2B Bereich sollten sich dagegen auch mal LinkedIn ansehen. Diese Plattform könnte auch als Lead-Plattform zukünftig eine wichtige Rolle spielen.
Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Streichpreis bei der Werbung mit Preisermäßigungen nicht als der niedrigste Preis der letzten 30 Tage ausdrücklich gekennzeichnet werden muss, wie hier zu lesen ist.
Ein Verband hatte ein Lebensmittelhandelsunternehmen erfolglos abgemahnt, weil es bei einem Prospekt keine zusätzlichen Angaben zum niedrigsten Verkaufspreis der letzten 30 Tage aufgenommen hatte. Das Gericht erklärte, dass der Wortlaut des § 11 PAngV keine Verpflichtung enthalte, den Streichpreis als solchen zu kennzeichnen oder zu erläutern. Es genüge, den niedrigsten innerhalb der letzten 30 Tage geforderten Preis anzugeben, um den Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, Preisermäßigungen für Waren einzuschätzen.
Zusammenfassend kann man somit sagen:
– Bei Streichpreisen muss der niedrigste Preis der letzten 30 Tage angegeben werden
– Dieser muss jedoch nicht als „Niedrigster Preis in letzten 30 Tagen“ gekennzeichnet werden
Denn das Ziel der Norm ist, dass Verbraucher schneller Preisermäßigungen für Waren einordnen können und deren Angaben einschätzen können.
Mein Hinweis: Mit diesem Urteil können sich Onlinehändler auf die wesentlichen Infos bei Streichpreisen fokussieren, ohne Angebote mit zu vielen Informationen zu überladen.
Wichtig: Diese News ist keine Rechtsberatung und wir bieten keine Rechtsberatung an. Bei Rückfragen frage bitte deinen Anwalt:in deines Vertrauens.
In den USA testet Amazon gerade einen neuen Service für Onlinehändler, wie hier zu lesen ist.
Diese können zukünftig mit Amazon Prime werben, wenn die Waren über das Amazon Fulfillment-Center verschickt werden. Zudem können die Onlinehändler, welche an dem Programm teilnehmen, Kundenbewertungen für Produkte von Amazon in ihrem eigenen Onlineshop anzeigen, wenn sie das Produkt verkaufen.
Was bedeutet dies nun genau? Soweit ich dies verstanden habe, nutzt man als Onlinehändler die Funktionen von Amazon, welche den höchsten Vertrauensbonus bei Kunden von Amazon genießen. Diese Funktionen werden somit auf den eigenen Onlineshop ausgerollt.
Zukünftig könnte es somit passieren, dass man bei Google Shopping, Werbung mit dem Amazon Prime Logo sieht. Der Kunde kauft anschließend aber nicht mehr bei Amazon, sondern im Onlineshop des Onlinehändlers.
Der Onlinehändler wiederum, erhält damit Kundendaten, die er später für sich verwenden kann.
Meine Vermutung ist, dass Amazon sich damit immer mehr von eigenen Produkten lösen wird. Sie wollen zum reinen Marktplatz werden und mit der Marke „Amazon“ und den daran angedockten Leistungen Geld verdienen.
Das LG München urteilte, dass Cookie-Banner bereits auf der 1. Seite eine Möglichkeit anbieten müssen, das Speichern von technisch nicht relevanten Cookies abzulehnen, wie hier zu lesen ist
Dem Besucher einer Webseite darf nicht erst auf der 2. Ebene diese Möglichkeit geboten werden. Onlinehändler sollten deswegen ihre Cookie-Banner dementsprechend anpassen, bei denen dies noch nicht der Fall ist.
Wie wäre es, wenn der Kunde wissen würde, wo sein Paket ist. Also genau wissen würde, wo sich dieses befindet. Ein neuer digitaler Versandaufkleber, mit 5G Technik, soll dies jetzt ermöglichen, wie hier zu lesen ist.
Der Aufkleber ist dabei so dünn, dass er sogar auf Briefpakete geklebt werden könnte. Zudem kann man mit der Technologie auch weitere Daten erfassen, wie zum Beispiel die Temperatur.
Ob die neuen Aufkleber jedoch in der breiten Masse eingesetzt werden, wird vom Preis abhängen. Und theoretisch könnte damit nicht nur der Kunde wissen, wo sein Paket ist, sondern auch der Onlinehändler erfahren, ob das Paket wirklich beim Kunden abgeliefert wurde oder eventuell noch beim Nachbarn steht.
Neben dem Programmieren umfangreicher Problemlösungen finden wir von den Conversion-Junkies auch Möglichkeiten und Wege, kleinere Hindernisse aus der Welt zu schaffen. So beispielsweise im Umgang mit CronJobs und deren Überprüfung. Wie genau wir uns den Arbeitsalltag erleichtert haben und warum auch du einen Nutzen daraus ziehen kannst, erfährst du hier! Weiterlesen …
Wünschen können wir uns viel und ein Bauchgefühl ist sicher erst einmal kein schlechter Impuls. Doch unser Credo ist immer, dass du Daten brauchst, um eine gute Entscheidung zu treffen. Willst du also aktuell vielleicht dein E-Mail-Marketing optimieren, könnte ein A/B-Test für Newsletter die richtige Methode sein. Erfahre hier mehr dazu! Weiterlesen …
Diese Abmahnungen werden gerade gehäuft an Onlinehändler verschickt, wie hier zu lesen ist.
Die Gründe für Abmahnen sind:
fehlende Grundpreisangabe
fehlender Registrierung beim Verpackungsregister LUCID
Verstoß gegen das Markenrecht
Was mir an der Aufstellung gefällt ist, dass Onlinehändler hierüber schnell mal prüfen können, ob sie dies auch betreffen würde. Gegenmaßnahmen kann man somit gezielter einleiten, in der Hoffnung, dass der Brief nicht schon unterwegs ist.
Du verkaufst deine Produkte nicht nur über deinen Online-Shop, sondern nutzt auch Amazon, um sie an deine Kundschaft zu bringen? Dann wirst du wahrscheinlich wissen, dass du hier viele Informationen auslesen kannst, die dir bei der Auswertung hilfreich sein werden. Damit du diese alle auf einen Blick hast und nach den wichtigsten Kenngrößen filtern kannst, hilft eine Amazon Produktanalyse. Was das genau ist, erfährst du in diesem Beitrag! Weiterlesen …