Ab 01.01.2023 Bevollmächtigte notwendig, wenn Versand nach Österreich

Mal schnell als deutscher Onlineshop nach Österreich verkaufen? Ab 01.01.2023 nicht mehr möglich. Denn ab dann einen Bevollmächtigten in Österreich, der notariell beglaubigt ist, wie hier zu lesen ist.

Was gilt ab dem 01.01.2023 für Onlinehändler, die nach Österreich versenden möchten?

Ab dem 01.01.2023 müssen Onlinehändler, einen Bevollmächtigten bestellen, der folgende Bedingungen erfüllt.

  • Er ist eine natürliche oder juristische Person
  • Er hat seinen Sitz in Österreich
  • Er muss notariell beglaubigt, bestellt worden sein
  • Er hat ausdrücklich seine Zustimmung zur Bestellung gegeben
  • Er hat eine Zustelladresse in Österreich
  • Er ist für die Einhaltung der österreichischen Verwaltungsvorschriften verantwortlich
  • Er übernimmt sämtliche Verpflichtungen des ausländischen Versandhändlers für Verpackungen