Abmahnung wegen Zubehör auf Produktbild

„Zubehör auf Artikelbild sorgte für Abmahnung“: Diese Schlagzeile wurde von onlinehaendler-news.de vor kurzem publiziert.

Onlinehändler haben immer wieder mit Abmahnungen zu kämpfen, manchmal gerechtfertigt, in den meisten Fällen, meiner Meinung nach, aber pure Abzocke.

Was war diesmal der Grund?

Das Produkt, welches angeboten wurde, war ein Sonnenschirm. Auf dem Bild war jedoch ein Sonnenschirm mit Schirmständer.

Die Abmahnung erfolgte aufgrund des Schirmständers, welcher auf dem Produktbild zu sehen war. Denn dieser war nicht Bestandteil des Produktes. In der Produktbeschreibung wurde dies explizit auch erwähnt.

Das Produktfoto war somit irreführend, da es suggeriert, dass der Schirmständer Bestandteil des Produktes wäre. Gleichzeit geht man „wahrscheinlich“ davon aus, dass sich die meisten Kunden nicht die Beschreibung durchlesen. Oder?

Was bedeutet dies aber nun für Onlinehändler?

Nun, ich bin zwar kein Jurist, aber ich würde zukünftig eine klare Unterscheidung machen, zwischen einem Produktbild und sonstigen Bildern.

Auf dem Produktbild würde ich nur das Produkt abbilden, ohne irgendwelche anderen Dinge.
Auf allen anderen Bilder würde ich einen Vermerk setzen, dass dies kein Produktbild ist.

Was könnten dies aber für andere Bilder noch sein? Da fallen mir folgende 3 Beispiele ein:

  • Produkte abgebildet, in einer Umgebung (Impressionsbilder)
  • Produkte im Größenvergleich mit anderen Produkten (Vergleichsbilder)
  • Produkte kombiniert mit anderen Produkten (Montagebilder)

Was ist deine Meinung dazu? Wie handhabst du es in deinem Onlineshop? Oder hast du sogar noch weitere Ideen, wie man solche Abmahnungen zukünftig vermeiden könnte?

Foto von Rebeca Gonçalves via Pexels.