Cookies Banner müssen Button zum Ablehnen auf der 1. Ebene anbieten

Das LG München urteilte, dass Cookie-Banner bereits auf der 1. Seite eine Möglichkeit anbieten müssen, das Speichern von technisch nicht relevanten Cookies abzulehnen, wie hier zu lesen ist

Dem Besucher einer Webseite darf nicht erst auf der 2. Ebene diese Möglichkeit geboten werden. Onlinehändler sollten deswegen ihre Cookie-Banner dementsprechend anpassen, bei denen dies noch nicht der Fall ist.