Ein werblicher Hinweis im E-Mail Footer ist unzulässig

Im letzten Jahr gab es hierzu 2 Urteile, die jetzt erneut in den Fokus gerückt sind. In diesem wurde darüber entschieden, ob werbliche Hinweise, am Ende einer E-Mail rechtens sind.

Beide Gerichte urteilten, dies ist nicht rechtens, wenn keine Einwilligung vorliegt.

Interessant bei den beiden Urteilen sind aber nicht nur die Urteile für sich, sondern die Argumentation. Denn diese hat es in sich, wie du hier und hier lesen kannst.

Beide Gerichte urteilten nämlich, dass Elemente in einer E-Mail, die nicht zum Sachverhalt der E-Mail gehören, bereits störend sind. Diese beeinträchtigen den Geschäftsbetrieb, indem sie „Zeit stellen“.

Was bedeutet dies vor allem für Onlinehändler?

  • Zukünftig wird es eine klare Trennung des Inhaltes von versanden E-Mails geben. E-Mails zur Bestellung, dürfen somit nur Informationen enthalten, welche auch die Bestellung betreffen.
  • Die Gestaltung von E-Mails wird minimiert werden. Zukünftig dürfen nur noch die relevanten Informationen in einer E-Mail enthalten sein. Dies betrifft im Übrigen auch Logos am Ende der Mail, welche werblichen Charakter besitzen können. (Abonnierte Werbe-E-Mails sind davon natürlich ausgenommen)
  • Werbebotschaften dürfen nicht mehr in Bestätigungs-E-Mails nach einer Bestellung versteckt werden. Hierzu zählt auch die Aufforderung, einen Newsletter zu abonnieren. Dies wird man zukünftig klar voneinander trennen müssen.