Onlinehändler aufgepasst: Expresszuschläge nur mit Zustimmung
Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass der Versandhändler Pearl in seinem Onlineshop den Expressversand nicht voreinstellen darf. Diese kostenpflichtige Zusatzleistung, die 1 Euro mehr als der Standardversand kostet, muss vom Verbraucher aktiv ausgewählt werden. Dies schützt Verbraucher davor, ungewollte Zusatzkosten zu tragen, wie hier zu lesen ist.
Was bedeutet dies für Onlinehändler:
- Transparenz bei Zusatzkosten erhöhen: Zusatzleistungen dürfen nicht voreingestellt sein. Kunden müssen aktiv zustimmen.
- Rechtliche Compliance sicherstellen: Überprüfen Sie Ihre Verkaufsprozesse, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
- Kundenzufriedenheit durch Klarheit: Eine klare und transparente Darstellung der Kosten kann das Vertrauen der Kunden stärken.
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