Keine Auswahl für „Diverse“, kann zur Klage wegen Diskriminierung führen

Kann man in deinem Onlineshop zwischen „Herr“, „Frau“ & „Diverse“ auswählen? ~ Wenn „Nein“ solltest du dies unbedingt ändern.

Die Gefahr besteht ansonsten, dass du dich mit einer Klage wegen Diskriminierung herumschlagen musst. Diese führt zwar nicht unbedingt zu einer Schadensersatzforderung, wird aber trotzdem Ressourcen binden und Kosten verursachen.

Genaueres dazu erfährst du hier bei onlinehaendler-news.de.

Das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz„, kurz AGG, gibt es bereits seit 2006.

Und ich bin der Ansicht, sich mit diesem immer mal zu beschäftigen, kann nur Vorteile bringen. Dies aus 2 offensichtlichen Gründen:

1. Als Onlinehändler will man möglichst eine breite Gruppe an Konsumenten ansprechen. Laut Schätzungen geht man davon aus, dass Intersexualität auf 0,2% der deutschen Bevölkerung zutrifft.

2. Immer mehr junge Menschen sehen sich als Intergeschlechtlich. Da diese Generation nicht nur zukünftige Kunden, sondern auch Mitarbeiter sind, würde man sein Unternehmen für die Zukunft fit machen.

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