Neukundenrabatt, der über ein Cookie ausgesteuert wird, ist wettbewerbswidrig

Onlinehändler, welche potenziellen Neukunden, anhand von Cookies, spezielle Angebote unterbreiten, sollten diese Funktion schnellstens abstellen, wie jetzt in einem Urteil entschieden wurde und hier zu lesen ist.

Der Grund der Klage war ein #Onlinehändler für Matratzen, der mit einem befristeten Erstbesucherrabatt warb. Allerdings wurde dieser Hinweis immer wieder angezeigt, wenn man das Cookie des Shops löschte.

Das OLG Köln entschied, dass eine solche Praxis wettbewerbswidrig ist. Denn dem Verbraucher könnte dadurch der Eindruck entstehen, es handele sich um eine zeitlich begrenzte Rabattaktion und erzeugt beim Besucher Handlungsdruck.

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