Onlinehändler darf nicht verpflichtend nach dem Geburtsdatum fragen

Darf ein Onlinehändler bei einer Bestellung einfach nach dem Geburtsdatum fragen? Darüber entschied jetzt ein Gericht und urteilte, dass dies nicht notwendig ist, wie hier die t3n berichtete.

Bei dem Verfahren ging es darum, ob ein Onlineshop, in dem es auch Produkte für Volljährige gibt, dies verifizieren darf, indem er das Geburtsdatum als verpflichtendes Feld abfragt.

Das Urteil zeigt meiner Meinung nach, dass man sich als Onlinehändler auch immer wieder fragen sollte, welche Daten man für die Abwicklung der Bestellung wirklich benötigt.

Hier gilt, spätestens seit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): „Nur was wirklich notwendig ist, sollte auch abgefragt werden.“ Alle anderen Daten dürfen gerne, mit Einwilligung des Nutzers, erhoben werden.

Dass dies sogar ein Vorteil sein kann, zeigen auch bei uns immer wieder die Analysen. Der Conversionrate verbessert sich, wenn die Anzahl der notwendigen Eingaben durch den Nutzer minimiert wird. Nicht umsonst sind 1-Click Checkout-Buttons wie zum Beispiel von PayPal und Amazon so erfolgreich.

Foto von Karolina Grabowska von Pexels