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E-Mail Werbung ohne Einwilligung? Für Onlinehändler möglich, wenn …

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat in einem Urteil (Az. 4 HK O 655/21) bestätigt, dass Onlinehändler bestimmte Regeln beachten müssen, wenn sie Werbung per E-Mail an Bestandskunden schicken wollen. Dies hat die Webseite onlinehaendler-news.de vor einer Weile berichtet, wie hier zu lesen ist.

Zum Beispiel müssen die Kunden ihre E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit einem Kauf angegeben haben und der Onlinehändler darf nur ähnliche Produkte bewerben. Wenn diese Regeln nicht eingehalten werden, kann der Onlinehändler gegen das Gesetz verstoßen. Onlinehändler sollten daher ihr Angebot klar strukturieren, um eine rechtssichere Bestandskundenwerbung durchführen zu können und so mehr direkte Kontaktmöglichkeiten zu erhalten.

Für Onlinehändler mit klarem Sortiment ist das Urteil besonders relevant, da es zeigt, dass eine rechtssichere Bestandskundenwerbung möglich ist, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt werden. So können Onlinehändler ihren Shop darauf ausrichten, um mehr direkte Kontaktmöglichkeiten zu erhalten. Die wichtigsten Punkte für Onlinehändler sind:

– Der Kunde muss die E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit einem Kauf angegeben haben
– Der Onlinehändler darf nur ähnliche Waren bewerben

Hinweis: Onlinehändler mit klarem Sortiment empfehle ich deswegen, sich mit den genannten Voraussetzungen auseinandersetzen. Die Chance ist dann, eine größere Kontaktliste für den direkten Kontakt mit Kunden.

Wichtig: Diese News ist keine Rechtsberatung und wir bieten keine Rechtsberatung an. Bei Rückfragen frage bitte deinen Anwalt:in deines Vertrauens.

Von TikTok bis LinkedIn: Welche Social-Media-Plattformen Onlinehändler im Blick behalten sollten

Die Webseite handelskraft.de hat sich mal die, ihrer Meinung nach, wichtigsten Social Media Trends für 2023 angesehen.

Diese sind TikTok, BeReal und LinkedIn. Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte.

– TikTok: Plant mindestens 7 neue Features für 2022
– TikTok: Plant Einstieg ins Lager- und Logistikgeschäft
– BeReal: Neue Social-Media-App mit Fokus auf Echtheit und ungefiltertem Inhalt
– BeReal: Unternehmen können (noch) keine Werbung schalten
– LinkedIn: Algorithmus bevorzugt Beiträge ohne externe Links
– LinkedIn: Neue Funktion ermöglicht das Hinzufügen von Link-Buttons zu Bildern

Mein Hinweis: Für Onlinehändler im Endkundenbereich wird vor allem TikTok interessant sein. Onlinehändler im B2B Bereich sollten sich dagegen auch mal LinkedIn ansehen. Diese Plattform könnte auch als Lead-Plattform zukünftig eine wichtige Rolle spielen.

Urteil bei Rabattwerbung: Streichpreis muss nicht erläutert werden

Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Streichpreis bei der Werbung mit Preisermäßigungen nicht als der niedrigste Preis der letzten 30 Tage ausdrücklich gekennzeichnet werden muss, wie hier zu lesen ist.

Ein Verband hatte ein Lebensmittelhandelsunternehmen erfolglos abgemahnt, weil es bei einem Prospekt keine zusätzlichen Angaben zum niedrigsten Verkaufspreis der letzten 30 Tage aufgenommen hatte. Das Gericht erklärte, dass der Wortlaut des § 11 PAngV keine Verpflichtung enthalte, den Streichpreis als solchen zu kennzeichnen oder zu erläutern. Es genüge, den niedrigsten innerhalb der letzten 30 Tage geforderten Preis anzugeben, um den Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, Preisermäßigungen für Waren einzuschätzen.

Zusammenfassend kann man somit sagen:

– Bei Streichpreisen muss der niedrigste Preis der letzten 30 Tage angegeben werden
– Dieser muss jedoch nicht als „Niedrigster Preis in letzten 30 Tagen“ gekennzeichnet werden

Denn das Ziel der Norm ist, dass Verbraucher schneller Preisermäßigungen für Waren einordnen können und deren Angaben einschätzen können.

Mein Hinweis: Mit diesem Urteil können sich Onlinehändler auf die wesentlichen Infos bei Streichpreisen fokussieren, ohne Angebote mit zu vielen Informationen zu überladen.

Wichtig: Diese News ist keine Rechtsberatung und wir bieten keine Rechtsberatung an. Bei Rückfragen frage bitte deinen Anwalt:in deines Vertrauens.

Mit Amazon Prime zukünftig bei Google Shopping werben?

In den USA testet Amazon gerade einen neuen Service für Onlinehändler, wie hier zu lesen ist.

Diese können zukünftig mit Amazon Prime werben, wenn die Waren über das Amazon Fulfillment-Center verschickt werden. Zudem können die Onlinehändler, welche an dem Programm teilnehmen, Kundenbewertungen für Produkte von Amazon in ihrem eigenen Onlineshop anzeigen, wenn sie das Produkt verkaufen.

Was bedeutet dies nun genau? Soweit ich dies verstanden habe, nutzt man als Onlinehändler die Funktionen von Amazon, welche den höchsten Vertrauensbonus bei Kunden von Amazon genießen. Diese Funktionen werden somit auf den eigenen Onlineshop ausgerollt.

Zukünftig könnte es somit passieren, dass man bei Google Shopping, Werbung mit dem Amazon Prime Logo sieht. Der Kunde kauft anschließend aber nicht mehr bei Amazon, sondern im Onlineshop des Onlinehändlers.

Der Onlinehändler wiederum, erhält damit Kundendaten, die er später für sich verwenden kann.

Meine Vermutung ist, dass Amazon sich damit immer mehr von eigenen Produkten lösen wird. Sie wollen zum reinen Marktplatz werden und mit der Marke „Amazon“ und den daran angedockten Leistungen Geld verdienen.

Cookies Banner müssen Button zum Ablehnen auf der 1. Ebene anbieten

Das LG München urteilte, dass Cookie-Banner bereits auf der 1. Seite eine Möglichkeit anbieten müssen, das Speichern von technisch nicht relevanten Cookies abzulehnen, wie hier zu lesen ist

Dem Besucher einer Webseite darf nicht erst auf der 2. Ebene diese Möglichkeit geboten werden. Onlinehändler sollten deswegen ihre Cookie-Banner dementsprechend anpassen, bei denen dies noch nicht der Fall ist.

Wo ist mein Paket? – Digitaler Versandaufkleber verrät genauen Standort

Wie wäre es, wenn der Kunde wissen würde, wo sein Paket ist. Also genau wissen würde, wo sich dieses befindet. Ein neuer digitaler Versandaufkleber, mit 5G Technik, soll dies jetzt ermöglichen, wie hier zu lesen ist.

Der Aufkleber ist dabei so dünn, dass er sogar auf Briefpakete geklebt werden könnte. Zudem kann man mit der Technologie auch weitere Daten erfassen, wie zum Beispiel die Temperatur.

Ob die neuen Aufkleber jedoch in der breiten Masse eingesetzt werden, wird vom Preis abhängen. Und theoretisch könnte damit nicht nur der Kunde wissen, wo sein Paket ist, sondern auch der Onlinehändler erfahren, ob das Paket wirklich beim Kunden abgeliefert wurde oder eventuell noch beim Nachbarn steht.

Fragen rund um CronJob: Optimierung der Check-Ups

Neben dem Programmieren umfangreicher Problemlösungen finden wir von den Conversion-Junkies auch Möglichkeiten und Wege, kleinere Hindernisse aus der Welt zu schaffen. So beispielsweise im Umgang mit CronJobs und deren Überprüfung. Wie genau wir uns den Arbeitsalltag erleichtert haben und warum auch du einen Nutzen daraus ziehen kannst, erfährst du hier! Weiterlesen …

Warum dir ein A/B-Test für Newsletter helfen kann

Wünschen können wir uns viel und ein Bauchgefühl ist sicher erst einmal kein schlechter Impuls. Doch unser Credo ist immer, dass du Daten brauchst, um eine gute Entscheidung zu treffen. Willst du also aktuell vielleicht dein E-Mail-Marketing optimieren, könnte ein A/B-Test für Newsletter die richtige Methode sein. Erfahre hier mehr dazu! Weiterlesen …

Welche Abmahnungen werden gerade an Onlinehändler verschickt?

Diese Abmahnungen werden gerade gehäuft an Onlinehändler verschickt, wie hier zu lesen ist.

Die Gründe für Abmahnen sind:

  • fehlende Grundpreisangabe
  • fehlender Registrierung beim Verpackungsregister LUCID
  • Verstoß gegen das Markenrecht

Was mir an der Aufstellung gefällt ist, dass Onlinehändler hierüber schnell mal prüfen können, ob sie dies auch betreffen würde. Gegenmaßnahmen kann man somit gezielter einleiten, in der Hoffnung, dass der Brief nicht schon unterwegs ist.

Amazon Produktanalyse: Behalte Überblick über deine Verkäufe

Du verkaufst deine Produkte nicht nur über deinen Online-Shop, sondern nutzt auch Amazon, um sie an deine Kundschaft zu bringen? Dann wirst du wahrscheinlich wissen, dass du hier viele Informationen auslesen kannst, die dir bei der Auswertung hilfreich sein werden. Damit du diese alle auf einen Blick hast und nach den wichtigsten Kenngrößen filtern kannst, hilft eine Amazon Produktanalyse. Was das genau ist, erfährst du in diesem Beitrag! Weiterlesen …

Zugangsbeschränkung statt nur Warnhinweis bei besonderen Kundengruppen

Das folgende Urteil ist vor allem für Onlinehändler wichtig, welche ihr Sortiment nur für einen bestimmten Kundenkreis verfügbar machen.

Dieses besagt nämlich, dass der Onlinehändler, die Produkte nur an einen bestimmten Kundenkreis verkaufen dürfen, auch dafür sorgen müssen, dass nur dieser Kundenkreis auch wirklich einkaufen kann.

In dem Urteil ging es um einen Onlinehändler für CoVid Schnelltests, der diese nur an Personen, Behörden oder Unternehmen verkaufen durfte, die diese Tests für dienstliche Zwecke verwendeten. Darauf hingewiesen wurde über ein Hinweisfeld

Im Onlineshop konnten aber auch reine Privatpersonen bestellen, ohne dass geprüft wurde, ob sie die Bedingungen erfüllen. Dem hat das LG Trier jetzt einen Riegel vorgeschoben und geurteilt, dass der Onlineshop eine ausreichende Zugangsbeschränkung für jene Personen integrieren muss, die dieser Gruppe nicht angehören.

Eine Middleware als Vermittler zwischen Systemen

Führst du einen Online-Shop, aber deine einzelnen Softwares scheinen nicht ideal ineinanderzugreifen? Oder kommt es vermehrt zu langen Ladezeiten bzw. Systemabstürzen? Dann benötigst du möglicherweise eine individuell auf dich zugeschnittene Middleware. Ähnlich erging es nämlich auch einem:r unserer Kund:innen. Erfahre hier mehr über unsere Lösung dieser E-Commerce-Baustelle! Weiterlesen …

Eine Person mit Fernglas sitzt auf einem Buchstapel und schaut auf den Schriftzug ebay

Ebay verbessert Verkäuferschutz und passt Gebühren an

Ebay stellt für gewerbliche Verkäufer eine Reihe von Updates vor, die in den kommenden Monaten umgesetzt werden, wie hier bei onlinehaendler-news.de zu lesen ist.

Die Wichtigsten sind:

  • Seit Februar 2023 gibt es besseren Schutz bei Retouren für Verkäufer mit einer Top-Bewertung oder dem Status „Überdurchschnittlich“.
  • Ab März 2023 werden Gebührenanpassungen bei Verkaufsprovisionen vorgenommen.
  • Im April 2023 werden automatische Gutschriften der Verkaufsprovision für freiwillige Teilrückerstattungen eingeführt.
  • Ab Juli 2023 müssen Verkäufer im Bereich Elektronik eine WEEE-Nummer bereitstellen.

Alle bestellten Produkte auf einen Blick: Kommissionierliste

Du führst einen Online-Shop mit vielen verschiedenen Produkten und deine Kund:innen bestellen fleißig? Dann ist eines der wichtigsten Signale für die Zufriedenheit, dass du die einzelnen Artikel effizient zusammenstellst und schnellstmöglich an den Empfänger versendest. Dabei hilft dir eine Kommissionierliste, um immer den nötigen Überblick zu behalten, was noch alles in das Paket gehört. Noch besser ist es, wenn du schon weißt, welche Größe die Box haben soll. Wie wir diese Herausforderung gelöst haben, erfährst du hier in unserem Beitrag! Weiterlesen …

Optimierung der dynamischen Repricing-Analyse auf Ebay

Über 50 % aller Konsument:innen vergleichen Produkte und deren Preise während des Online-Shoppings. Aus diesem Grund reiht sich dynamisches Repricing in die wichtigsten Tools des E-Commerce ein. Auch du kannst mit dessen Hilfe dein Business wettbewerbsfähiger machen und deine Chancen auf Top-Platzierungen erhöhen. Allerdings bereiten manche Werkzeuge Schwierigkeiten bei der Auswertung. Unserer Kundschaft erging es ähnlich, weshalb wir eine optimierte Analyse konzipierten. Erfahre hier mehr über das Thema und unsere individuelle Lösung! Weiterlesen …

Kostenfreier Onlinehändler-Marketing Kalender vom Händlerbund

Wann Ostern, Pfingsten oder Weihnachten sind, weißt du als Onlinehändler mit 100 % Sicherheit. Schließlich könnten diese Tage wichtig sein, für spezielle Werbeaktionen.

Doch wie sieht es mit dem Singleday aus? Oder dem Welttag der Ehe? Um über solche Tage oder anderen ausgefallenen Tagen den Überblick zu behalten, findest du jetzt hier beim Händlerbund einen Marketingkalender für Onlinehändler.

Nach Registrierung, kannst du diesen dort kostenfrei herunterladen. Anschließend sollte es einfach sein, deine Aktionen für 2023 zu planen.

Eine Figur rutscht auf nassem Boden aus. Hinter ihr ein Bildschirm mit einer Warnung
Das A und O deiner Shop-Umstellung? Die Planung vorab!

Sichtbarkeitsverlust und ziellose Ads: Gefahren der Shop-Umstellung

Stell dir einmal Folgendes vor: Du setzt eine Shop-Umstellung um und stellst fest, dass etwas schiefgegangen ist. Auf Nachfrage erfährst du, dass dein:e Dienstleister:in krank geworden und die Vertretung im Urlaub ist. Nun bestehen die Fehler im schlimmsten Fall mehrere Wochen. In der Zeit verbrennst du Geld durch unpräzise Ads, vielleicht wird sogar dein Konto gesperrt und die gesamte Sichtbarkeit deiner Website sinkt. Klingt nach einem Horrorszenario? Finden wir auch. Erfahre darum hier, wie du das effektiv verhindern kannst! Weiterlesen …

Verpflichtende Rückgabe im Originalkarton – Ab wann geht dies?

Ware verkauft. Ware vom Kunden zurückerhalten, aber nicht im Originalkarton. Mehrkosten durch Abschreibung oder eine neue Originalverpackung zu organisieren. Mit diesen Problemen haben Onlinehändler regelmäßig zu kämpfen. Das Recht liegt dabei auf der Seite des Kunden. Wobei, der Onlinehändler nicht auf allen Kosten sitzen bleiben muss, wie hier zu lesen ist.

So gibt es 2 Punkte, wie man als Onlinehändler seine Unkosten minimieren kann:

  1. Wertersatz in die AGB mit aufnehmen, um einen Wertverlust geltend machen zu können
  2. Wenn Rückgabe nach der offiziellen Widerrufsfrist von 14 Tagen möglich ist, in die AGB die Originalverpackung als Bedingung mit aufnehmen.

Im Übrigen gilt die Rückgabe im Originalkarton wirklich nur bei Rückgabe. Sollte ein Garantiefall auftreten, ist der Kunden nicht verpflichtet, das Produkt in der Originalverpackung zurückzusenden.

Welche Chancen werden Onlinehändler im Metaverse haben?

Wie könnte die Zukunft des Onlinehandels im Metaverse aussehen? Damit beschäftigt sich dieser Beitrag.

In diesem wird eine Prognose gewagt, in der die Chancen gezeigt werden, die ein Metaverse mit sich bringen könnte. Voraussetzung ist jedoch, wie auch im Beitrag erwähnt, dass es eine Technologie geben wird, welche das Metaverse für alle leicht zugänglich macht. Die letzte große Innovation in diesem Bereich war im Übrigen das Smartphone.

Wie auch im Beitrag erwähnt, sehe ich die Chancen vor allem in 2 Bereichen:

  1. Der Verkauf digitaler Güter
  2. Die Exklusivität von Clubs mithilfe von NFTs

Da die Chancen immens sind, sollten Onlinehändler sich bereits jetzt damit beschäftigen, wie die Zukunft in 5 bis 10 Jahren aussehen könnte. Vorstellbar wäre zum Beispiel, ein Großteil der eigenen haptischen Produkte auch als digitale Variante anzubieten. Aber auch die Gestaltung von Onlineshopping-Erlebniswelten in 3D könnte in Zukunft neue Käuferschichten erschlichen.

Ist ein Ende der Google Fonts Abmahnwelle in Sicht?

Die Generalstaatsanwaltschaft untersuchte vor Kurzem die Büros der Hintermänner, die für die Abmahnschreiben bzgl. Google Fonts verantwortlich waren, wie hier und hier zu lesen ist.

Laut den Infos der Staatsanwaltschaft betraf die Abmahnwelle über 2.400 Fällen. In diesen Fällen wurde ein Erpresserschreiben in Form von Abmahnungen an die Opfer geschickt wurden. Der Vorwurf lautete „Schmerzensgeldforderungen wegen Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung“, da angeblich die IP-Adresse des Besuchers in die USA weitergeleitet wurde. Gegen eine Vergleichszahlung von 170€ könnte man jedoch einem Zivilverfahren entgehen, was rund 2.000 der Betroffenen auch annahmen.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet nun: Verdachts des (teils) versuchten Abmahnbetruges und der (versuchten) Erpressung in mindestens 2.418 Fällen. Denn bereits bei der ersten Sichtung war klar, dass die angeblichen Forderungen gerichtlich nicht hätten durchgesetzt werden können. Dies war auch den Tätern bewusst.