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Kunden kaufen weniger aufgrund von Inflation – Welche Auswirkungen wird dies auf das Online-Weihnachtsgeschäft haben?

Das Konsumklima verschlechtert sich seit Monaten, wie du unter anderem hier nachlesen kannst. Gefühlt nahezu täglich erhält man zudem Meldungen, dass man im Winter von einer Inflationsrate von 10 % ausgeht.

Die ersten Auswirkungen sind, dass die Menschen in Deutschland weniger einkaufen. Doch wie wird sich dies auf das Weihnachtsgeschäft im Onlinehandel auswirken? Hierzu mal ein paar Gedanken von mir.

Als Erstes würde ich unterscheiden zwischen den Branchen. Denn auch wir sehen, während einige Branchen bereits jetzt Umsatzrückgänge zum Vorjahr verzeichnen, haben andere Branchen ein Wachstum.

Die Branchen, die aktuell wachsen und kein wirkliches Weihnachtsgeschäft haben, bei diesen gehe ich davon aus, dass auch diese weiter wachsen werden. Dazu gehören Onlineshops, welche Produkte des täglichen Bedarfs verkaufen. (Bsp: Nahrungsmittel, Getränke, Drogeriebedarf, Tierfutter)

Die Branchen, welche üblicherweise ein Weihnachtsgeschäft haben, sollten sich auf einen Umsatzrückgang einstellen. Meine Prognose ist dabei, dass es Onlineshops, welche Produkte verkaufen, auf die man problemlos verzichten kann (Bsp: Weihnachtsdeko, Weihnachtsgeschenke), größere Rückgänge verzeichnen werden.

Onlineshops, welche für Weihnachten typische Verbrauchsprodukte verkaufen (Bsp: Weihnachtsgebäck, Weihnachtsessen, Weihnachtsgetränke inkl. Zutaten dafür), werden kaum Rückgänge spüren.

Die Chancen für die erste Gruppe sind somit stärker auf Sonderangebote zu setzen. Hier empfehle ich, sich jetzt schon ein paar vorbereitete Angebote in die Schublade zu legen.

Gleichzeitig empfehle ich Stichtage festzulegen, an denen man prüft, wie der aktuelle IST-Stand zum Vorjahr ist. Hat man einen großen Rückgang, wirft man eines der Angebote aus der Schublade in die Vermarktungskanäle. Läuft alles nach Plan, empfehle ich eher auf Marge, als auf Umsatz zu setzen.

Wie siehst du das? Welche Prognose hast du für das Weihnachtsgeschäft? Wie würdest du dich auf einen Umsatzrückgang vorbereiten?

Selbstangefertigte Gütesiegel sind nicht zulässig

Gütesiegel, welche man selber angefertigt hat, dürfen nicht verwendet werden. Dies urteilte vor kurzem das OLG München, wie man hier nachlesen kann.

Mal schnell ein eigenes Gütesiegel kreieren, ob dem Kunden zu zeigen, wie toll der Onlineshop oder die eigenen Produkte sind, ist mit diesem Urteil ein Riegel vorgeschoben worden.

Verständlich ist dies, da dadurch der Verbraucher getäuscht wird. Ein Gütesiegel sollte unabhängig vergeben werden und nachvollziehbar sein, wie dieses vergeben wurde.

Twitter testet Product Drops

Für Onlinehändler könnte Twitter bald eine interessante Werbeplattform werden. Diese testen nämlich gerade „Product Drops“, wie hier zu lesen ist.

Was sind aber Product Drops? Dabei handelt es sich um eine limitierte Auflage von einem Produkt, welches über Push- oder Direct-Kanäle, wie Instagram oder Newsletter, verkauft werden.

Entscheidend für einen erfolgreichen Drop sind somit die Nutzer, welche man als Onlinehändler bereits an sich gebunden hat.

Setzt man als Onlinehändler solche Drops gezielt ein, kann man damit umgekehrt auch seine Follower oder Newsletterabonnenten erhöhen.

Foto von Rebeca Gonçalves via Pexels
Foto von Rebeca Gonçalves via Pexels

Abmahnung wegen Zubehör auf Produktbild

„Zubehör auf Artikelbild sorgte für Abmahnung“: Diese Schlagzeile wurde von onlinehaendler-news.de vor kurzem publiziert.

Onlinehändler haben immer wieder mit Abmahnungen zu kämpfen, manchmal gerechtfertigt, in den meisten Fällen, meiner Meinung nach, aber pure Abzocke.

Was war diesmal der Grund?

Das Produkt, welches angeboten wurde, war ein Sonnenschirm. Auf dem Bild war jedoch ein Sonnenschirm mit Schirmständer.

Die Abmahnung erfolgte aufgrund des Schirmständers, welcher auf dem Produktbild zu sehen war. Denn dieser war nicht Bestandteil des Produktes. In der Produktbeschreibung wurde dies explizit auch erwähnt.

Das Produktfoto war somit irreführend, da es suggeriert, dass der Schirmständer Bestandteil des Produktes wäre. Gleichzeit geht man „wahrscheinlich“ davon aus, dass sich die meisten Kunden nicht die Beschreibung durchlesen. Oder?

Was bedeutet dies aber nun für Onlinehändler?

Nun, ich bin zwar kein Jurist, aber ich würde zukünftig eine klare Unterscheidung machen, zwischen einem Produktbild und sonstigen Bildern.

Auf dem Produktbild würde ich nur das Produkt abbilden, ohne irgendwelche anderen Dinge.
Auf allen anderen Bilder würde ich einen Vermerk setzen, dass dies kein Produktbild ist.

Was könnten dies aber für andere Bilder noch sein? Da fallen mir folgende 3 Beispiele ein:

  • Produkte abgebildet, in einer Umgebung (Impressionsbilder)
  • Produkte im Größenvergleich mit anderen Produkten (Vergleichsbilder)
  • Produkte kombiniert mit anderen Produkten (Montagebilder)

Was ist deine Meinung dazu? Wie handhabst du es in deinem Onlineshop? Oder hast du sogar noch weitere Ideen, wie man solche Abmahnungen zukünftig vermeiden könnte?

Foto von Rebeca Gonçalves via Pexels.

Instagram Reels kannibalisieren den Instagram Feed: Interaktionsraten sinken um 44%

Wer heute bei Instagram noch auf Feed-Posts setzt, braucht sich nicht wundern, wenn seine Reichweite immer mehr sinkt. Der Grund dafür sind die Instagram Reels, wie du in diesem Beitrag erfährst.

Das Problem habe ich vor 2 Jahren ebenfalls festgestellt, als damals die Interaktionsraten bei einem privaten Instagram Projekt immer mehr sanken. Dieses setzte damals nur auf Fotos. So gab es bis Mitte 2019 gute Zuwächse. 1 Jahr später, ab Mitte 2020, waren die Nutzerzahlen rückläufig. Die Interaktionen nahmen bereits ca. 6 Monate vorher schon ab.

Entwicklung Abonnenten bei einem Instagram Projekt zwischen 2016 – 2021

Was bedeutet dies aber für deine Social Community Strategie, wenn du ein Online Business über Instagram aufbauen möchtest?

Video ist der neue Text-Content.

Ohne Videos wirst du in Social Communties keine Chance mehr haben.

Der Hauptgrund dafür ist auch einfach erklärt. Videos haben eine gute Aufenthaltsdauer auf den Plattformen. Und eine der wichtigsten Kennzahl der Plattformen ist die Aufenthaltsdauer.

Wenn du somit planst, zukünftig auf den Plattformen durchzustarten, dann plane von Beginn an Video-Content ein.

Was ist deine Meinung dazu? Schreib diese doch einfach in die Kommentare

Urteile und Änderungen zu Kundenrezensionen – Eine Zusammenfassung der letzten 6 Monate

In den letzten Monaten gab es viele Urteile und Änderungen zu Kundenrezensionen. Was ist erlaubt, wie müssen diese dargestellt werden, worauf muss man hinweisen?

So wurde in einem Urteil vom 16.02.2022 des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein entschieden, dass Kundenrezensionen auch harte Kritiken enthalten dürfen und diese nicht immer gelöscht werden, wenn der Onlinehändler seine Reputation dadurch gefährdet sieht. Die Info dazu findest du hier

Seit dem 28.05. müssen Onlinehändler darüber informieren, ob ihre Online-Shop-Rezensionen auf ihre Echtheit geprüft werden. Wenn dies der Fall, muss zudem erklärt werden, wie dies geschieht. Die Info dazu findest du hier.

Das OLG Frankfurt am Mai urteilte zudem am 09.06.2022, dass Verkaufsplattformen wie Amazon zukünftig darauf hinweisen, zu welchem Anteil das Endergebnis von Bewertungen, auch bezahlte Bewertungen enthält. Hier gehen wir davon aus, dass dieses Urteil auch zukünftig auf Onlineshops angewandt wird. Die Info dazu findest du hier.

Foto von Kerde Severin via pexels
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Kennzahlen für Onlinehändler in Social Communities

Für alle Onlinehändler, die auch in Social Communities aktiv unterwegs sind, ist dieser Beitrag interessant.

In diesem werden die Kennzahlen und möglichen Ziele mal genau unter die Lupe genommen. Interessant ist der Beitrag vor allem für dich, wenn du immer noch auf die Anzahl der Follower als erste Kennzahl schaust. Dann findest du in dem Beitrag ein paar Kennzahlen, die auf jeden Fall aussagekräftiger sind. Diese sind:

  • Engagement Rate = Anzahl Engagements (alle) / Anzahl der Fans oder Follower x 100
  • Social Share of Voice = Summe der Anzahl eigener Markennennung / Summe aller Markennennungen (eigene Nennung + Wettbewerber) x 100
  • Sentiment Ratio = Summe aller positiven Erwähnungen / Summe aller Erwähnungen x 100
  • Amplification Rate = Anzahl der Teilung von Beiträgen / Anzahl der Follower x 100
  • Virality Rate = Anzahl der Teilung von Beiträgen / Anzahl der Impressionen

Foto von Kerde Severin via pexels

Foto von Sora Shimazaki via pexels
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Neukundenrabatt, der über ein Cookie ausgesteuert wird, ist wettbewerbswidrig

Onlinehändler, welche potenziellen Neukunden, anhand von Cookies, spezielle Angebote unterbreiten, sollten diese Funktion schnellstens abstellen, wie jetzt in einem Urteil entschieden wurde und hier zu lesen ist.

Der Grund der Klage war ein #Onlinehändler für Matratzen, der mit einem befristeten Erstbesucherrabatt warb. Allerdings wurde dieser Hinweis immer wieder angezeigt, wenn man das Cookie des Shops löschte.

Das OLG Köln entschied, dass eine solche Praxis wettbewerbswidrig ist. Denn dem Verbraucher könnte dadurch der Eindruck entstehen, es handele sich um eine zeitlich begrenzte Rabattaktion und erzeugt beim Besucher Handlungsdruck.

Foto von Sora Shimazaki via pexels

Foto von fauxels via pexels
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Auswertung anhand vom Bauchgefühl anstatt von Zahlen

In einer stichprobenartigen Umfrage unter Social-Manager*innen hat man festgestellt, dass weniger als die Hälfte aller Unternehmen auf Zahlen setzen und sich lieber auf ihr Bauchgefühl verlassen, wie hier zu lesen ist.

Dies stellen wir auch immer wieder in unserer Arbeit fest. So erhalten wir immer mal wieder Anfragen von unseren Onlinehändlern, ob irgendetwas gerade nicht richtig läuft, da, laut Bauchgefühl, die Umsätze zurückgehen.

Schauen wir uns dann die Zahlen dazu an, stellen wir in den meisten Fällen fest, es handelt sich tatsächlich nur um ein Bauchgefühl. Die Zahlen sagen etwas ganz anderes aus.

Wir empfehlen deswegen immer, zuerst einen Blick auf die Zahlen zu werfen. Wir persönlich liefern hierzu nicht nur die Daten, sondern auch Anleitungen, wie man selber schnell die Daten auswerten kann. Denn wir finden, nichts ist schöner als mit einem guten Gefühl nachts schlafen zu gehen 🙂

Was sind deine Erfahrungen mit Auswertungen? Wertet ihr im Unternehmen nach Zahlen aus? Oder verlässt man sich auch bei euch lieber auf das Bauchgefühl?

Foto von fauxels via pexels

Foto von EKATERINA BOLOVTSOVA via pexels
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Studie zu Abmahnungen im Onlinehandel

Das Problem, mit den Abmahnungen, kennt nahezu jeder Onlinehändler. Eine Studie vom Händlerbund hat hierzu ein paar Zahlen veröffentlicht. Dazu wurden 500 Onlinenhändlern*innen befragt. Die Zusammenfassung zu den Zahlen findest du hier.

Hieraus ein paar Zahlen:

14 Prozent der Onlinehändler*innen haben eine Abmahnung in 2021 erhalten.

Die Gründe für die Abmahnung waren

  • in 44 Prozent der Fälle das Wettbewerbsrecht
  • in 36 Prozent der Fälle das Verpackungsgesetz
  • in 27 Prozent der Fälle das Markenrecht

Die Kosten der Abmahnungen lagen

  • in 29 Prozent unterhalb von 500 Euro
  • in 23 Prozent zwischen 500 und 1.000 Euro
  • in 27 Prozent zwischen 1.000 und 2.000 Euro

Foto von EKATERINA BOLOVTSOVA via pexels

Foto von Karolina Grabowska via pexels
Foto von Karolina Grabowska via pexels

Gastbestellungen müssen in einem Onlineshop möglich sein

Was dies genau bedeutet, dies behandelt dieser Beitrag.

Dies ist im Übrigen kein Urteil, sondern wurde auf der letzten Datenschutzkonferenz beschlossen. Sollten #Onlinehändler somit keine Möglichkeit einer Gastbestellung haben, könnte dies zukünftig für einen Brief von der Datenschutzbehörde sorgen.

Interessant dabei ist die Begründung. Diese bezieht sich nämlich in erster Linie auf die Datenminimierung. Das bedeutet, dass man nur die Daten erheben, sollte, die man auch für die direkte Abwicklung der Bestellung benötigt. Auf alle anderen Daten sollte man verzichten, außer natürlich die Kunden geben diese freiwillig raus.

Foto von Karolina Grabowska via pexels

Foto von cottonbro via pexels
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Änderungen im Verpackungsgesetz ab 01.Juli

Ab 01. Juli gibt es wichtige Änderungen im Verpackungsgesetz. Dies betrifft den Kreis der Händler, welche sich registrieren müssen. Sowie Händler, die neben ihrem Onlineshop, auch auf Marktplätzen verkaufen.

Was genau auf die Onlinehändler zukommt, findest du sehr schön zusammengefasst in diesen und diesen Beitrag von onlinehaendler-news.de

Foto von cottonbro via pexels

Die besten Auslandsmärkte für Onlinehändler in Europa

Was sind die besten Auslandsmärkte für Onlinehändler in Europa? Damit hat sich das Unternehmen unzer.com beschäftigt.

Das Unternehmen hat sich dafür die Konsumenten, aber auch die Infrastruktur genauer angesehen.

Würde man als Onlinehändler vor allem den Anteil möglicher Online-Shopper in der Bevölkerung betrachten, wären Dänemark und die Niederlande die beiden TOP Länder für eine erste Expansion. Hier shoppen die meisten Konsumenten bereits online.

Sucht man dagegen einen Markt mit einem hohen Umsatzvolumen, aber wenig Konkurrenz, dann wären Länder wie Polen, Italien oder Frankreich perfekt zum Expandieren. In diesen Ländern ist der Jahresumsatz am höchsten im Vergleich zum Anteil der Händler mit eigenem Onlineshop.

Alle erfassten Daten kann man sich hier genauer anschauen und zwischen „Markt & Infrastruktur“ sowie „Konsumenten & Fachkräften“ wechseln.

Beitragsfoto von mentatdgt von Pexels

Zuhalungswege Onlinehandel bitkom Studie 2021

Die beliebtesten Bezahlmöglichkeiten für Online-Shopper 2021

42% aller Kunden bezahlen am liebsten mit einem Bezahlanbieter wie PayPal, Klarna oder Amazon Payments. Dies hat der Branchenverband bitkom herausgefunden.

Er hat sich dafür die beliebtesten Zahlungswege bei Onlineshops mal genauer angesehen.

An 2. Stelle folgt immer noch die Bezahlung auf Rechnung. Diese nutzen immerhin noch 32% aller Käufer am liebsten.

Dies verwundert nicht, denn laut der Studie, haben 48% aller Befragten, schon einmal keine Ware erhalten. Die meisten von den Befragten erhielten aber hier Geld anschließend wieder zurück. Jedoch haben 18% der Befragten es auch schonmal erlebt, dass sie weder die Ware erhielten, noch das Geld zurückerstattet wurde.

An 3. Stelle befindet sich das Bezahlen mit einer Kreditkarte, welches immerhin noch 11% am liebsten nutzten.

Was bedeutet dies für den Onlinehändler? Zum einen ist es als Onlinehändler so viele Bezahlmöglichkeiten, wie irgendwie möglich, anzubieten. Die TOP 3 der Bezahlmöglichkeiten, sollten auf jeden Fall fester Bestandteil des Onlineshops sein.

Des Weiteren, würde ich empfehlen, den Fokus auf der eigenen Reputation zu legen. Beschwerden wie „Ware nicht erhalten und Geld habe ich nur umständlich zurückbekommen.“ Hierbei hilft es, genau hinzuhören und zu prüfen, wie man solche Probleme vermeiden kann.

Foto von MART PRODUCTION von Pexels

Die Pandemie hat den Onlinehandel beflügelt

Dies zeigt eine Studie von METAPACK. Die Studie hat sich den deutschen, britischen, französischen und US-Markt genauer angesehen.

Für den deutschen Markt sind dabei ein paar interessante Zahlen herausgekommen.

So geht man davon aus, dass bis 2025, über 32 % aller Non-Food-Umsätze, durch den Onlinehandel umgesetzt werden. Dies bedeutet in den nächsten Jahren zusätzliche Besucherströme auf den Onlineshops. Hier wird man als Shopbetreiber in die Infrastruktur investieren dürfen, damit auch zukünftig der Onlinekauf reibungslos funktioniert.

Auch gibt es, durch die Pandemie, eine starke Änderung des Kaufverhaltens, hin zu online. Davon profitieren vor allem auch Branchen, welche vor der Pandemie kaum Chancen auf Onlineumsätze hatten. Dies sind zum Beispiel Produkte aus Baumärkten und Einrichtungshäusern. Solche Produkte haben jetzt die Chance online verkauft zu werden, was auch bedeutet, dass der Warenwert in den digitalen Warenkörben steigen wird.

Die Chancen für den Onlinehandel erhöhen aber auch den Druck auf den Service. So erwarten zukünftig die Online-Shopper, günstige Lieferkosten, eine schnelle Zustellung und die Auswahl eines Zustellungszeitfensters. Dies wird eine Chance für Anbieter sein, welche sich auf die lokale Zustellung spezialisiert haben. Auch hier werden Onlinehändler genauer prüfen dürfen, mit welchen Anbietern sie zusammen arbeiten.

Alternativ zu den Zustellungszeitfenstern scheint sich in der jüngeren Generation der Wunsch zu flexibleren Abholstationen zu entwickeln. In der Altersgruppe 18-24, wünschen sich knapp 40 %, dass sie ihre Lieferungen an bestimmten Orten selber abholen können. Dies könnte eine Chance für Online/Offline Angebote sein, bei denen der Kunden online einkaufen kann und anschließend an einer 24/7 Abholbox, seine Waren vor Ort abholen kann. Solche Angebote könnten Geschäfte zum Beispiel direkt am Laden integrieren.

Ein Thema wird aber alle Branchen, unabhängig vom Onlinehandel, beschäftigen. Dies ist der Bereich der Nachhaltigkeit. Hier entstehen Chancen für Onlinehändler, einen neuen Wettbewerbsvorteil zu erlangen. Wer sich als Onlinehändler jetzt mit dem Thema beschäftigt und dabei die gesamte Lieferkette betrachtet, kann neue Kunden gewinnen.

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Von der Idee zum Text: Newsletter erstellen

Vielleicht merkst du es ja schon bei dir selbst: Newsletter sind keine einfache Sache. Schnell empfinden wir sie als lästig und einfach nur als ein weiteres Werbemittel. Doch trotzdem bestätigen Statistiken, dass sie nach wie vor einer der stärksten Verkaufskanäle sind. Das Geheimnis hierbei lautet: exklusiver Content. Wie auch du als Händler:in einen solchen, für deine Kundschaft wertvollen Newsletter erstellen kannst und was es dabei zu beachten gilt? Lies hier weiter! Weiterlesen …

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Neue Preisangabenverordnung für Onlinehändler

Ab dem 28.05. gelten für alle Onlinehändler und Händler eine neue Preisangabenverordnung. Was dies genau bedeutet, damit hat sich der Blog von wbs-law.de beschäftigt.

Die wichtigsten Änderungen für Onlinehändler sind:

  1. Die Grundpreisangaben müssen in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises zu finden sein
  2. Mengeneinheiten von Grundpreisen dürfen sich nur noch auf 1 Kilogramm, 1 Liter oder 1 Quadratmeter beziehen
  3. Bei Preissenkungen muss der niedrigste Gesamtpreis des Produktes der letzten 30 Tage angegeben werden

Meine persönliche Meinung hierzu ist: Ich finde diese Änderungen sehr gut. Sie sorgen für eine bessere Transparenz und schnellere Vergleichbarkeit. Zudem geben sie Onlinehändlern bei den Grundpreisangaben eine klare Vorgabe, wie diese zu berechnen sind.

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Ein werblicher Hinweis im E-Mail Footer ist unzulässig

Im letzten Jahr gab es hierzu 2 Urteile, die jetzt erneut in den Fokus gerückt sind. In diesem wurde darüber entschieden, ob werbliche Hinweise, am Ende einer E-Mail rechtens sind.

Beide Gerichte urteilten, dies ist nicht rechtens, wenn keine Einwilligung vorliegt.

Interessant bei den beiden Urteilen sind aber nicht nur die Urteile für sich, sondern die Argumentation. Denn diese hat es in sich, wie du hier und hier lesen kannst.

Beide Gerichte urteilten nämlich, dass Elemente in einer E-Mail, die nicht zum Sachverhalt der E-Mail gehören, bereits störend sind. Diese beeinträchtigen den Geschäftsbetrieb, indem sie „Zeit stellen“.

Was bedeutet dies vor allem für Onlinehändler?

  • Zukünftig wird es eine klare Trennung des Inhaltes von versanden E-Mails geben. E-Mails zur Bestellung, dürfen somit nur Informationen enthalten, welche auch die Bestellung betreffen.
  • Die Gestaltung von E-Mails wird minimiert werden. Zukünftig dürfen nur noch die relevanten Informationen in einer E-Mail enthalten sein. Dies betrifft im Übrigen auch Logos am Ende der Mail, welche werblichen Charakter besitzen können. (Abonnierte Werbe-E-Mails sind davon natürlich ausgenommen)
  • Werbebotschaften dürfen nicht mehr in Bestätigungs-E-Mails nach einer Bestellung versteckt werden. Hierzu zählt auch die Aufforderung, einen Newsletter zu abonnieren. Dies wird man zukünftig klar voneinander trennen müssen.

Google Grants Konto für Onlineshops – lohnt sich das?

Du bist ein gemeinnütziger Verein oder eine gemeinnützige Organisation? Und du betreibst einen Onlineshop, um Einnahmen für deine Organisation zu generieren? Dann denkst du bestimmt auch darüber nach, ob du mit Google Grants mehr Umsätze erzielen kannst. Ob das funktioniert, erkläre ich dir in diesem Beitrag. Weiterlesen …