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Sind Bewertungsportale noch seriös?

Seit 1. Mai müssen Onlinehändler und Plattformen erklären, wie die Bewertungen auf ihrer Seite zustanden kommen.
Dass dies bisher ein größeres Problem war, darüber berichtete vor kurzem auch die t3n.

Dass Bewertungen den Verkauf in Onlineshops ankurbeln können, davon sind wir auch weiterhin überzeugt.
Allerdings stellen wir uns auch seit längerem schon die Frage, ob Bewertungsplattformen dafür die richtige Wahl sind.

Der Grund dafür ist die Preispolitik einiger Plattformen. Dies sind unserer Meinung so unverschämt, dass der Mehrumsatz nicht die Kosten rechtfertigt.
Unter diesem Blickwinkel ist die gesetzliche Änderung nur zu begrüßen.

Wir empfehlen unterdessen unseren Onlinehändlern, genau zu prüfen, welche Bewertungsplattformen man einsetzt. Auf jeden Fall sollte man die Plattform von Google verwenden, welche für Onlinehändler immer noch kostenfrei ist.

Bauchgefühl vs. Zahlen: Kennst du das Suchvolumen deiner Shop-Inhalte?

Als Agentur laufen uns immer wieder Shops über den Weg, welche sich fachlich sehr gut mit einer bestimmten Branche identifizieren. In diesen haben die Experten meist selbst für Inhalte gesorgt oder maßgeblichen Einfluss darauf gehabt. Aber wie sieht es denn mit dem Suchvolumen und der “Sprache” der eigenen Kundschaft aus? Ist diese bekannt und wurde sie überhaupt ausreichend in Betracht gezogen? In diesem Beitrag möchten wir gern ein paar Erfahrungen mit euch teilen und auch einige Tipps mit auf den Weg geben.

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Neue Regeln für Onlinehändler ab Mai

Ab Mai kommen ein paar neue Anforderungen für Onlinehändler und Marktplatzbetreiber. Hier mal eine Übersicht, welche dies sind:

Die wichtigsten für den Onlinehändler mit eigenem Onlineshop sind:

  • eine zusätzliche Informationsseite, auf der beschrieben wird, wie man sicherstellt, dass Kundenbewertungen nur von tatsächlichen Käufern stammen
  • die Informationspflicht, wenn Produkte nach Algorithmen oder mithilfe von KI Besuchern unterschiedlich präsentiert werden

Metaverse wird den Onlinehandel verändern

2026 verbringen 25% aller Menschen pro Tag mindestens 1 Stunde im Metaverse. Dies ist eine Prognose vom US-amerikanische Marktforschungsunternehmen Gartner, wie hier zu lesen ist.

Was hat diese Entwicklung für Auswirkungen auf den Onlinehandel?

Das aktuell natürlich noch nicht abzusehen. Wenn man sich aber etwas mit dem Thema beschäftigt, könnten die Auswirkungen immens sein.

3 Beispiele hierfür sind:

  • Onlinehändler müssen zukünftig digitale Stores im Metaverse eröffnen
  • Zu den meisten Produkten wird es ein digitales Abbild geben, verknüpft mit einem NFT Token
  • Der Verkauf erfolgt ausschließlich über den Betreiber des Metaverse

Die Voraussetzung für den Onlinehandel werden somit 3D Objekte der eigenen Produktpalette sein. Alles andere werden die Dienstanbieter, mit großer Wahrscheinlichkeit zur Verfügung stellen.

Was ist deine Meinung dazu? Wie könnte sich der Onlinehandel durch das Metaverse verändern?

Werben mit Influencern

Wie Influencern(innen) für Produkte von Onlinehändlern werben dürfen, ist an rechtliche Bedingungen geknüpft. Einen schönen Überblick über diese findest du hier.

Wir empfehlen dir zudem folgende 3 Punkte zu beachten:

  1. Wähle die Influencer(in) sorgsam aus. Der (die) Influencer(in) sollte zu deinem Unternehmen passen.
  2. Achte darauf, dass die rechtlichen Bedingungen eingehalten werden.
  3. Kommuniziere offen die Zusammenarbeit, auch auf deinen Kanälen. Dies kann sogar zu noch mehr Besuchern für dich führen.

Foto von George Milton von Pexels

Eine Grafik in der jemand einen Corporat Blog zum Thema Äpfel betreibt

Das ABC des Corporate Blogs und was er wirklich bringt

Mehr Besucher auf der eigenen Seite, mehr Verkäufe im Online-Shop oder auch neue, qualifizierte Bewerbungen – ein Corporate Blog kann ganz unterschiedliche Ziele verfolgen. Eins haben sie aber alle gemeinsam: Sie dienen dem Online-Marketing. Willst du wissen, wie du dein Unternehmen mit einem solchen Magazin stärken und was du damit erreichen kannst? Dann lies hier weiter! Weiterlesen …

Endloses Scrollen und Nutzerfreundlichkeit bei Google

Google testet seit ein paar Monaten das Endloscrollen in der mobilen Suche, wie die Webseite googlewatchblog.de berichtet.

Diese Info wird dann für SEOs interessant werden, wenn sie auch auf den deutschsprachigen Raum ausgerollt wird. Dann könnten nämlich Suchergebnisse auf der „2. Seite“ auf einmal in den Sichtbereich der Nutzer rutschen.

Die Ergebnisse wird man, sofern der Test von Google erfolgreich ist, in der Searchkonsole sehen. Die Daten dürften im Bereich „Index“ zu finden sein.

Ebenfalls in der Searchkonsole findet man seit einer Weile den Bereich „Nutzerfreundlichkeit“. Hier liefert Google heute schon Infos, wie die Seite für Nutzern auf Mobilgeräten und im Desktop funktioniert.

Ich empfehle hierbei immer wieder diesen Bereich regelmäßig zu prüfen. Sollten hier Punkte auftauchen, welche Google bemängelt, sollte dies schnell geändert werden. Schlechte Rankings bei den Suchergebnissen könnten ansonsten die Folge sein.

Erfolgreiche Werbeanzeigen für E-Commerce erstellen

Wie kann man erfolgreiche Ads für Social Communities als Onlinehändler erstellen? Mit diesem Thema beschäftigt sich immer mal wieder die Seite allfacebook.de.

Vor Kurzem veröffentlichten Sie 2 Beiträge zu den Themen:

Die, meiner Meinung nach, wichtigsten Punkte aus den beiden Beiträgen sind:

  1. Kenne deine Zielgruppe
  2. Lies deine Werbebotschaft laut vor
  3. Verwende einfache Produktbilder
  4. Nutze Testimonials deiner Kunden
  5. Erstelle Unboxing Videos

Zudem noch ein Tipp von unserer Seite, der in der Community immer mal wieder gerne erwähnt wird.

Hole dir Inspirationen bei deinen Mitbewerbern bei Facebook. Hier kannst du dir die Werbeanzeigen ansehen, die geschaltet werden.

Gehe dazu einfach auf die Seite deines Mitbewerbers. Unter dem Punkt „Seitentransparenz“ findest du die „Werbebibliothek“ der Seite mit den Werbeanzeigen.

Der tägliche Kampf mit Onlinebewertungen

Onlinebewertungen sind heute eines der wichtigsten Kaufentscheidungen bei Kunden. Dementsprechend wichtig ist es, nicht nur gute, sondern auch nachvollziehbare Bewertungen als Onlinehändler zu erhalten.

Wie sehr Onlinehändler unter falschen Bewertungen leiden, dies verrät dieser Beitrag.

In diesem Beitrag wurde dagegen mal analysiert, wie viele Bewertungen wahrscheinlich gegen EU-Recht verstoßen.

Dass man sich als Onlinehändler schnell mal mit einer Abmahnung rumschlagen darf, wenn man Bewertungen vorgaukelt, damit beschäftigt sich dieser Beitrag.

Schaut man sich alle 3 Beiträge an, stellt man eins fest:

Die Onlinehändler befinden sich unter Druck.

  • Onlinehändler, die versuchen Bewertungen fair einzusammeln, können schnell ins Hintertreffen geraden. Umsatzrückgänge und langsameres Wachstum können dann die Folgen sein.
  • Wenn man es als Onlinehändler aber übertreibt und Bewertungen einkauft oder sogar faked, können Kosten für Abmahnungen auf einen zu kommen.

Ich persönlich denke deswegen, 3 Dinge wären wichtig:

  1. Bewertungen sollten verifiziert sein, um nachzuvollziehen, von wem sie stammen.
  2. Man sollte die- oder denjenigen die bewerten, schnell erreichen können, um weitere Infos zu erhalten.
  3. Reine Sternebewertungen, ohne weitere Infos, sollten nicht mehr berücksichtigt werden.

Was ist deine Meinung dazu?

Newsletter 101 – wie dein Mailing auch für den E-Mail-Client attraktiv wird

Bist du auf der Suche nach einem effektiven Weg, um deine Online-Marketing-Strategie voranzutreiben? Dann ist der Newsletter ein wertvolles Instrument. Bei der Umsetzung gibt es allerdings einiges zu beachten, damit dein mühsam erstelltes Mailing nicht z.B. als Spam eingestuft wird. Lies hier weiter und erfahre wertvolle Tipps zu praktischen Tools, dem optimalen Format, dem Einsatz von Bildern und vielem mehr.

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Foto von Kamaji Ogino von Pexels

Keine Auswahl für „Diverse“, kann zur Klage wegen Diskriminierung führen

Kann man in deinem Onlineshop zwischen „Herr“, „Frau“ & „Diverse“ auswählen? ~ Wenn „Nein“ solltest du dies unbedingt ändern.

Die Gefahr besteht ansonsten, dass du dich mit einer Klage wegen Diskriminierung herumschlagen musst. Diese führt zwar nicht unbedingt zu einer Schadensersatzforderung, wird aber trotzdem Ressourcen binden und Kosten verursachen.

Genaueres dazu erfährst du hier bei onlinehaendler-news.de.

Das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz„, kurz AGG, gibt es bereits seit 2006.

Und ich bin der Ansicht, sich mit diesem immer mal zu beschäftigen, kann nur Vorteile bringen. Dies aus 2 offensichtlichen Gründen:

1. Als Onlinehändler will man möglichst eine breite Gruppe an Konsumenten ansprechen. Laut Schätzungen geht man davon aus, dass Intersexualität auf 0,2% der deutschen Bevölkerung zutrifft.

2. Immer mehr junge Menschen sehen sich als Intergeschlechtlich. Da diese Generation nicht nur zukünftige Kunden, sondern auch Mitarbeiter sind, würde man sein Unternehmen für die Zukunft fit machen.

Foto von Kamaji Ogino von Pexels

Studie: „Was Online-Shopper wünschen und Unternehmen bieten“

Das Unternehmen adesso hatte Ende letzten Jahres eine Studie veröffentlicht mit dem Titel: „Was Online-Shopper wünschen und Unternehmen bieten“ Diese Studie ist für Onlinehändler sehr interessant und kann hier kostenfrei heruntergeladen werden.

Die Studie hat hierzu sowohl Onlinehändler als auch Kunden befragt. Somit unterteilt diese sich in 2 Abschnitte, einerseits in die Sichtweise von Onlinehändler und in die Sichtweise der Kunden.

Besonders interessant ist dabei natürlich die Sicht der Kunden. Hier wurde unter anderem gefragt:

Was stört die Kunden am meisten beim Online-Shopping?
(TOP Antwort: Ein zwingendes Kundenkonto)

Wie beurteilen die Kunden personalisierte Werbung?
(Antwort: 13% beurteilen personalisierte Werbung als positiv, 47% als negativ)

Welche Produkte würden die Kunden lieber per Click&Collect kaufen?
(TOP Antwort: Produkte aus dem Bereich Auto & Motorrad)

Zudem wird in der Studie gezeigt, auf welchen Social-Media Plattformen die meisten Onlinehändler aktiv sind und wo sich die Kunden am liebsten herumtreiben.
(TOP Antwort: Unternehmen werben auf Facebook | Kunden nutzen vor allem YouTube)

Foto von Andrea Piacquadio von Pexels

YouTube bastelt an neuen Shoppingfunktionen

YouTube bastelt seit ein paar Monaten an neuen Shoppingfunktionen, die direkt unter dem Video eingeblendet werden. Dies berichtet die t3n.

Das Ganze soll so funktionieren, dass die Nutzer im Onlineshop einkaufen können, ohne YouTube wirklich zu verlassen.

Warum ist das für Onlinehändler interessant? Nach unserer Meinung aus mehreren Gründen:

  1. Der Check-out funktioniert immer noch über den eigenen Onlineshop. Dies bedeutet, der Onlinehändler kann auch später noch die Kundendaten für sich nutzen.
  2. Kooperationen mit YouTube Kanälen könnten in Zukunft profitabler für beide Seite monetarisiert werden. Durch die Einbindung der Produkte unterhalb der Videos können die Produkte besser auf das vorhandene Sortiment abgestimmt werden.
  3. Das Erstellen von eigenen Videoinhalten könnte für Onlinehändler zukünftig eine weitere Trafficquelle bedeuten. Der Vorteil von YouTube wäre dabei, YouTube ist jetzt schon die 2. größte Suchmaschine nach Google. Inhalte generieren dort, auch über einen längeren Zeitraum, noch Besucher. Dadurch unterscheidet sich YouTube aktuell von den anderen großen Social-Community Plattformen.

Video-Inhalte sind die Zukunft auf Instagram

Wer als Onlinehändler zukünftig auf Instagram erfolgreich sein möchte, sollte auf Video-Inhalte setzen. Diese Message könnte man aus folgenden Beitrag von futurbiz.de herauslesen.

In diesem wird aufgezeigt, dass viele Onlinehändler Instagram immer noch als Foto-App nutzen. Dabei hat sich der Dienst in den letzten Jahren stark gewandelt. Anstatt Fotos, erhalten Videos mehr Aufmerksamkeit und Interaktionen.

Dies sehen wir ebenfalls bei internen Projekten. Was vor ein paar Jahren bei Instagram mit Fotos noch gut funktionierte, erhält heute kaum noch Impressionen.

Für Onlinehändler bedeutet dies, sich auf die Erstellung dieser neuen Form von Inhalten zu konzentrieren. Hier heißt:

  • im 1.Schritt, ausprobieren, wie es geht,
  • im 2.Schritt, herausfinden was sinnvoll ist und erst
  • im 3.Schritt, die Strategie festlegen

Zum Ausprobieren eignen sich im Übrigen sehr gut die Storys. Was hier erscheint, bleibt für maximal 24 Stunden online und verschwindet danach für die Nutzer.

Als Unternehmen kann man aber auch später noch auf diese Inhalte zurückgreifen und diese auch im Stream veröffentlichen.

Foto von Omkar Patyane von Pexels

Onlinehändler darf nicht verpflichtend nach dem Geburtsdatum fragen

Darf ein Onlinehändler bei einer Bestellung einfach nach dem Geburtsdatum fragen? Darüber entschied jetzt ein Gericht und urteilte, dass dies nicht notwendig ist, wie hier die t3n berichtete.

Bei dem Verfahren ging es darum, ob ein Onlineshop, in dem es auch Produkte für Volljährige gibt, dies verifizieren darf, indem er das Geburtsdatum als verpflichtendes Feld abfragt.

Das Urteil zeigt meiner Meinung nach, dass man sich als Onlinehändler auch immer wieder fragen sollte, welche Daten man für die Abwicklung der Bestellung wirklich benötigt.

Hier gilt, spätestens seit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): „Nur was wirklich notwendig ist, sollte auch abgefragt werden.“ Alle anderen Daten dürfen gerne, mit Einwilligung des Nutzers, erhoben werden.

Dass dies sogar ein Vorteil sein kann, zeigen auch bei uns immer wieder die Analysen. Der Conversionrate verbessert sich, wenn die Anzahl der notwendigen Eingaben durch den Nutzer minimiert wird. Nicht umsonst sind 1-Click Checkout-Buttons wie zum Beispiel von PayPal und Amazon so erfolgreich.

Foto von Karolina Grabowska von Pexels

Zalando startet Reparaturdienst für kaputte Kleidung

Zalando hat einen Reparaturdienst für kaputte Kleidung gestartet, wie das Onlinemagazin „Onlinehändler News“ berichtet.

Warum ist diese Info auch für andere #Onlinehändler so interessant?

Die Gründe dafür liegen im gesellschaftlichen und geopolitischen Wandel.

  1. Aktuell gibt es viele Lieferengpässe, die auch zukünftig immer mal wieder auftreten können. Die Reparatur kann deswegen eine echte Alternative zum Neukauf sein.
  2. Viele Menschen wünschen sich einen nachhaltigeren Umgang, zudem auch gehört, Müll zu vermeiden. So kann eine Reparatur von einem geliebten Kleidungsstück ansprechender klingen, als wenn man sich auf die Jagd nach einem Neuen begibt.

Wir sehen das ähnlich und gehen davon aus, dass in den nächsten Jahren ein Wandel im Onlinehandel stattfinden wird.

Der ausschließliche Verkauf von Produkten wird dann das Überleben des Onlinehändlers nicht sichern können. Zu viele Risiken birgt dieses alleinige Geschäftsmodell jetzt schon.

Die Kunden somit mit anderen Dienstleistungen zu versorgen, die nichts mit dem Verkauf von Waren gemeinsam haben, kann deswegen eine sinnvolle Strategie sein.

Foto von Greta Hoffman von Pexels

Social Media Nutzung der Generation Z

Wie sieht eigentlich die Social Media Nutzung der Generation Z aus? Dies hat vor kurzem das Onlinemagazin „Futurbiz“ veröffentlicht.

Warum sollte man als Onlinehändler solche Informationen immer im Blick behalten?

Der Hauptgrund ist mit Sicherheit: Die Generation Z sind die Konsument(inn)en von morgen.

Doch es gibt noch einen weiteren Grund, denn wir sehen hier nicht nur Konsument(inn)en, sondern vor allem auch die Mitarbeiter(innen) der Zukunft.

Die Gründe sind somit:

  1. Man weiß zukünftig wo man die Zielgruppen von morgen am besten erreichen kann.
  2. Man lernt die Bedürfnisse der Zielgruppe besser kennen.
  3. Man versteht, wie man die Zielgruppen mit welchen Inhalten ansprechen kann.

Foto von Anna Shvets von Pexels

Setzen von Cookies ohne Einwilligung kann Wettbewerbsverletzung darstellen

Dieses Urteil sollte jeden Onlinehändler aufhorchen lassen. In diesem wurde entschieden, dass das Setzen von Tracking-Cookies auf einer Website ohne Einwilligung des Nutzers eine Wettbewerbsverletzung darstellt.

Wir gehen davon aus, dass dieses Urteil im neuen Jahr einige Unterlassungsklagen nach sich ziehen werden. Spätestens dann, wenn man als Onlinehändler sicher sein kann, dass das eigene Cookie-Tracking ordentlich funktioniert, kann dieses Urteil dazu genutzt werden, seinen Mitbewerber das Leben schwer zu machen.

Ist man sich als Onlineshopbetreiber unsicher, ob dies von der eigenen technischen Abteilung auch ordentlich umgesetzt wurde, helfen Tools wie Ghostery. Diese erkennen, wann welche Cookies gesetzt wurden.

Notfalls kann man aber auch mal mit einem Browser die eigene Webseite besuchen, den man ansonsten nicht verwendet. Hier löscht man vorab alle Cookies, startet den Browser neu und besucht seinen eigenen Onlineshop. Lehnt man jetzt den Cookiehinweis ab, kann man sich im Browser unter den Cookies schnell ansehen, welche Cookies jetzt tatsächlich gesetzt wurden.

Darstellung von Rabatten und Preisermäßigungen in 2022

Im nächsten Jahr wird es für Onlinehändler wieder ein paar neue Regeln geben, wie man die Preise auf dem Onlineshop darstellen muss.
Eine erste kurze Übersicht zu den Ansätzen liefert der folgende Beitrag.

Besonders achten sollte man dann auf die Darstellung von Rabatten und Preisermäßigungen. Hier soll zukünftig mit dargestellt werden, was der niedrigste Preis in den letzten 30 Tagen war. Das Ziel damit ist klar, Händler welche mal kurz vor einer Aktion die Preise nach oben zu ziehen, um dann mit Rabatten zu werben, soll hier ein Riegel vorgeschoben werden.

Technisch sollte man sich deswegen bereits jetzt darauf vorbereiten. Denn zukünftig bedeutet dies auch, der niedrigste Preis der letzten 30 Tage muss irgendwo abgespeichert sein. Und dies möglichst automatisiert.

Bußgeld wegen ignorierten Sicherheitsupdates im Onlineshop

Wenn du das Update für deinen eigenen Onlineshop mal wieder verschoben hast? Oder Sicherheitsupdates auch mal ignorierst? Dann solltest du dir folgenden Beitrag mal durchlesen.

In diesem wurde gegen einen Onlinehändler ein Bußgeld in Höhe von 65.000 Euro vom niedersächsischen Datenschutzbeauftragten verhängt, weil dieser veraltet war und erhebliche Sicherheitslücken aufwies.

Der Onlineshop, der betrieben wurde, verwendete dabei ein System, welches vom Hersteller seit 2014 nicht mehr mit Sicherheitsupdates versorgt wurde.

Was bedeutet dies für Onlinehändler mit eigenem Onlineshop?

  1. Sicherheitsupdates sollten zeitnah immer eingespielt werden, gerade weil hier ansonsten auch schnell mal eine Datenschutzlücke entstehen kann.
  2. Bei Änderung der Shopversion, sollte man sich vorab informieren, wie lange Sicherheitsupdates für das bestehende System noch geliefert werden. Hier empfehlen wir den Umzug erst, wenn abzusehen ist, wann diese auslaufen und die neue Shopversion stabil läuft.