Personenidentifizierende Inhalte schneller aus der Google Suche entfernen

Private Telefonnummer von Onlinehändler bei Google aufgetaucht? Dann gibt es eine gute Meldung. Denn diese Daten kann man jetzt via Smartphone (Andorid) schneller entfernen lassen, wie hier zu lesen ist.

Dabei muss man natürlich unterscheiden zwischen personenidentifizierende Inhalten und Inhalten, die den Onlineshop betreffen. Es ist eben ein Unterschied, ob jemand postet:

„Lieferung war Scheiße. Ich habe mich direkt beim Inhaber über Telefonnummer 0123456789 beschwert.“

Oder

„Lieferung war Scheiße. Ich habe mich beschwert“

Sollte dies jemanden als Onlinehändler passieren, dann empfehlen wir zudem auch zu prüfen, wo die Informationen auftauchen. Sind diese nämlich auf der eigenen Webseite öffentlich zugänglich, können diese auch verwendet werden.

Mit personenidentifizierende Inhalten sollte man deswegen auch immer selber achtsam umgehen.