Gastbestellungen müssen in einem Onlineshop möglich sein

Was dies genau bedeutet, dies behandelt dieser Beitrag.

Dies ist im Übrigen kein Urteil, sondern wurde auf der letzten Datenschutzkonferenz beschlossen. Sollten #Onlinehändler somit keine Möglichkeit einer Gastbestellung haben, könnte dies zukünftig für einen Brief von der Datenschutzbehörde sorgen.

Interessant dabei ist die Begründung. Diese bezieht sich nämlich in erster Linie auf die Datenminimierung. Das bedeutet, dass man nur die Daten erheben, sollte, die man auch für die direkte Abwicklung der Bestellung benötigt. Auf alle anderen Daten sollte man verzichten, außer natürlich die Kunden geben diese freiwillig raus.

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