Amazon Marketplace Verkäufer haften bei Urheberrechtsverletzung auch bei fremden Angeboten

Dies wurde jetzt vom Landgericht (LG) Köln nochmal verdeutlicht, wie hier zu lesen ist.

Die Händlerin argumentierte dabei, dass die das Erstellen der Angebote voll automatisiert abläuft und sie bei der Menge der Angebote nicht mehr kontrollieren könnte, ob es eine Urheberrechtsverletzung gibt.

Den Argumenten folgte das Gericht jedoch nicht. Sie wissen stattdessen nochmals darauf hin, dass für sie „dieselben Kontrollpflichten wie jeden anderen Marktteilnehmer“ gelten.

Was bedeutet dies für Onlinehändler? Nach meiner Meinung sollte jeder Onlinehändler genau darauf achten, an welches Angebot er sich bei Amazon anhängt. Ist dieses vom Hersteller erstellt wurden, ist die Gefahr einer Urheberrechtsverletzung minimal.

Alternativ sollte man sich als Onlinehändler aber auch immer eine kleine Kriegskasse zulegen, um solche Fälle notfalls schnell abwickeln zu können. Denn gerade bei einer Automatisierung und dem Verkauf auf Amazon kann es immer wieder solche Probleme geben.