Neue Preisangabenverordnung für Onlinehändler
Ab dem 28.05. gelten für alle Onlinehändler und Händler eine neue Preisangabenverordnung. Was dies genau bedeutet, damit hat sich der Blog von wbs-law.de beschäftigt.
Die wichtigsten Änderungen für Onlinehändler sind:
- Die Grundpreisangaben müssen in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises zu finden sein
- Mengeneinheiten von Grundpreisen dürfen sich nur noch auf 1 Kilogramm, 1 Liter oder 1 Quadratmeter beziehen
- Bei Preissenkungen muss der niedrigste Gesamtpreis des Produktes der letzten 30 Tage angegeben werden
Meine persönliche Meinung hierzu ist: Ich finde diese Änderungen sehr gut. Sie sorgen für eine bessere Transparenz und schnellere Vergleichbarkeit. Zudem geben sie Onlinehändlern bei den Grundpreisangaben eine klare Vorgabe, wie diese zu berechnen sind.
Foto von Andrea Piacquadio von Pexels
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