Neue Preisangabenverordnung für Onlinehändler

Ab dem 28.05. gelten für alle Onlinehändler und Händler eine neue Preisangabenverordnung. Was dies genau bedeutet, damit hat sich der Blog von wbs-law.de beschäftigt.

Die wichtigsten Änderungen für Onlinehändler sind:

  1. Die Grundpreisangaben müssen in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises zu finden sein
  2. Mengeneinheiten von Grundpreisen dürfen sich nur noch auf 1 Kilogramm, 1 Liter oder 1 Quadratmeter beziehen
  3. Bei Preissenkungen muss der niedrigste Gesamtpreis des Produktes der letzten 30 Tage angegeben werden

Meine persönliche Meinung hierzu ist: Ich finde diese Änderungen sehr gut. Sie sorgen für eine bessere Transparenz und schnellere Vergleichbarkeit. Zudem geben sie Onlinehändlern bei den Grundpreisangaben eine klare Vorgabe, wie diese zu berechnen sind.

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