Beweispflicht bei Negativ-Bewertungen: Urteil stärkt Onlinehändler

Gute Nachrichten für Onlinehändler, welche immer mal wieder mit falschen Bewertungen zu kämpfen haben. Denn das Landgericht Frankenthal hat in einem Urteil entschieden, dass wer in einem Online-Bewertungsportal negative Tatsachen zulasten eines Unternehmens behauptet, im Zweifel beweisen muss, dass diese Fakten auch zutreffend sind. Gelingt der Beweis nicht, so kann der Betroffene verlangen, dass die Bewertung unterlassen wird, wie hier zu lesen ist.

Was bedeutet diese für Onlinehändler:

  • Onlinehändler können zukünftig gegen negative Tatsachenbehauptungen vorgehen
  • Negative Bewertungen sollten auf ihre Richtigkeit geprüft werden.
  • Bei falschen Tatsachenbehauptungen können Onlinehändler eine Unterlassungsklage einreichen