EuGH-Entscheid: DSGVO-Verstoß reicht nicht für Schadensersatz

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass ein bloßer Verstoß gegen die DSGVO noch keinen Schadensersatzanspruch begründet. Der Nachweis des kausal entstandenen Schadens ist erforderlich. Jedoch gibt es auch weiterhin keine Bagatellgrenze.

Kurz zusammengefasst kannst du in den Quellen nachlesen:

  • Ein bloßer Verstoß gegen die DSGVO rechtfertigt noch keinen Schadensersatz; ein Kläger muss seinen durch die Datenschutzverletzung angeblich entstandenen Schaden darlegen und beweisen.
  • Der Nachweis des kausal entstandenen Schadens ist erforderlich.
  • Es gibt keine Bagatellgrenze. Jeder noch so kleine Schaden kann gerichtlich geltend gemacht werden.

Was bedeutet dies für Onlinehändler?

Die gute Nachricht ist, nur weil man eine Schadensersatzforderung erhält, heißt dies noch lange nicht, dass diese auch beglichen werden muss. Dies bedeutet aber auch, man wird als Onlinehändler die Fälle sammeln dürfen, welche zur Ablehnung oder zur Schadenszahlung geführt haben. Desto mehr Daten man in diesem Bereich, desto schneller kann man reagieren.

Wir empfehlen deswegen sich mit anderen Onlinehändlern hierüber auszutauschen und eventuell sogar über eine gemeinsame Wissensdatenbank nachzudenken.

Quellen:

Shopbetreiber Blog, Heise Online, Haufe

Hinweis: Das Artikelbild wurde mit der KI midjourney generiert. Du kannst dieses somit einfach verwenden, wenn es dir gefällt. Ob du uns dabei als Quelle angeben möchtest, ist dir überlassen. 🙂