Kundendaten und Private Accounts: Was das jüngste Urteil für Onlinehändler bedeutet

Das Landgericht Baden-Baden hat entschieden, dass ein Unternehmen Kundendaten nicht über private Kommunikationsgeräte oder Social-Media-Konten der Mitarbeiter nutzen darf. Der Fall entstand, als eine Mitarbeiterin eine Kundin über ihr privates Social-Media-Konto kontaktierte. Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der DSGVO-Konformität bei der Handhabung von Kundendaten und könnte weitreichende Folgen für Unternehmen und Onlinehändler haben, die Social Media für den Kundenservice nutzen, wie hier und hier zu lesen ist.

Was bedeutet dies für Onlinehändler:

  • Alle Mitarbeiter sollten explizit darüber informiert werden, dass die Kontaktaufnahme mit Kunden über private Kanäle unzulässig ist, um rechtliche Risiken zu minimieren.
  • Unternehmen müssen sicherstellen, dass Kundendaten nur über offizielle und DSGVO-konforme Kanäle verarbeitet werden.
  • Es empfiehlt sich, interne Richtlinien und Schulungen zur Datenverarbeitung und -sicherheit zu implementieren, um Compliance mit den DSGVO-Bestimmungen sicherzustellen.